26.04.2019

Energycoop Insolvenz, was tun?

Die energycoop eG hat die Belieferung mit Strom und Gas an ihre Kunden zum 4. April eingestellt. Was Sie jetzt aktuell wissen müssen, erfahren Sie hier.

Die energycoop eG hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Osnabrück gestellt. Mit Beschluss vom 4. April 2019 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Belieferung mit Strom und Gas an ihre rund 45.000 Kunden wurden zeitgleich eingestellt.

Alle Haushaltskunden wurden durch die Ersatzversorung aufgefangen

Alle Haushaltskunden werden unterbrechungsfrei im Rahmen der Ersatzversorgung vom Grundversorger beliefert. Als Grundversorger fungiert immer der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden an einem Ort. Im Emsland und Ostfriesland gibt es mehrere Grundversorger und der Netzbetreiber informiert automatisch den richtigen Anbieter. Sie können jedoch auch sofort ab Ausfall Ihres Lieferanten einen neuen Anbieter wählen.

Kunden in höheren Spannungsebenen oder Druckstufen müssen sofort handeln.

Kunden, die in höheren Spannungsebenen oder Druckstufen versorgt werden, haben kein Recht auf eine Ersatzversorgung. Dieser Kundenkreis muss sich daher unverzüglich einen neuen Lieferanten suchen. Hier droht im schlimmsten Fall eine Unterbrechung der Anschlussnutzung durch den Verteilnetzbetreiber.