25.03.2024
Senkung der Stromsteuer für Gewerbe und Landwirtschaft
Berlin – Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft erhalten eine Steuerentlastung von der Stromsteuer. Die Steuerentlastung beträgt grundsätzlich 5,13 Euro für eine Megawattstunde.
Für 2024 und 2025 gilt ein höherer Entlastungsbetrag bei der Stromsteuer nach § 9b StromStG. In dieser Zeit erstatten die zuständigen Hauptzollämter 20 Euro für eine Megawattstunde an die Betriebe.
Entlastungsberechtigt ist derjenige, der den Strom entnommen hat und die Steuerentlastung gilt als dabei staatliche Beihilfe.