19.04.2021

Was Sie bei der Überprüfung Ihrer Stromrechnung beachten sollten

Die vergangenen Monate der Corona-Pandemie haben dazu geführt, dass viele Bürger mehr Zeit denn je Zuhause verbringen.

Die vergangenen Monate der Corona-Pandemie haben dazu geführt, dass viele Bürger mehr Zeit denn je Zuhause verbringen. Häufigeres kochen, längere Lichtbrenndauer und Homeoffice – Das macht sich bei vielen auch in den Stromrechnungen bemerkbar. Doch darüber hinaus können auch kleine Fehler für vermeintlich höhere Stromkosten sorgen. Wenn Sie keine größeren Veränderungen in Ihrem Haushalt hatten, zum Beispiel durch neue Elektrogeräte oder den Einzug weiterer Personen, sollten Sie Ihre Stromrechnung zunächst selbstständig auf mögliche Fehler überprüfen. Diese könnten zum Beispiel durch Rechenfehler, defekte Zähler, Abrechnung eines falschen Preises, falsche Zählerstände, oder fehlende Boni entstehen. Auch zusätzliche Stromverbräuche durch Steuergeräte bei Etagenheizungen sind denkbar. Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine andere Person ihren Strom mitnutzt, schalten Sie einfach alle elektronischen Geräte in Ihrer Wohnung aus und überprüfen Ihren Stromzähler. Wenn sich das Rädchen weiterdreht wird weiterhin Strom verbraucht.

Sollten Sie einen Fehler feststellen, wenden Sie sich an Ihren Stromversorger. Dazu widersprechen Sie der Rechnung schriftlich und behalten den Rechnungsbetrag zunächst ein. Sie brauchen dabei keine Angst haben, plötzlich im Dunkeln zu sitzen: Reichen Sie einen Widerspruch regelmäßig und schlüssig begründet ein, darf der Stromanbieter die Energieversorgung nicht unterbrechen. Auch wenn Ihre Stromrechnung einen mehr als doppelt so hohen Stromverbrauch als im Vorjahr aufweist, sollten Sie handeln. Dazu stellen Sie einen Antrag auf Nachprüfung der Messeinrichtung. In jedem Fall müssen Sie Ihre Kundennummer, das Datum der Rechnung, den Rechnungsbetrag sowie die Rechnungsnummer angeben. Um den Zugang des Widerspruchs beweisen zu können, ist es ratsam, den Brief per Einschreiben zu versenden.

Sollten sich die Unstimmigkeiten durch keinen der zuvor genannten Fälle erklären lassen, dann sind Sie zunächst grundsätzlich zur Zahlung des Rechnungsbetrages verpflichtet. Durch den Vermerk „Zahlung unter Vorbehalt“ auf Ihrem Überweisungsträger können Sie Ihre Rechnung aber anschließend noch einmal überprüfen bzw. überprüfen lassen und Ihr Geld ggf. anteilig zurückfordern. Wenn allerdings kein offensichtlicher Grund für einen Anstieg des Stromverbrauchs vorliegt, dann liegt die Verantwortung für die Überprüfung oder die Anordnung zu Überprüfung meist beim Verbraucher selbst. Dazu können Sie sich auch an die zuständige Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle Energie wenden, die häufig bei Problemen mit Rechnungen unterstützen.

Durch die Arbeit im Homeoffice können der Stromverbrauch und damit die Stromkosten unter Umständen zusätzlich steigen. Es stellt sich somit natürlich die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, sich an den Stromkosten des Arbeitnehmers zu beteiligen. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart haben, dass der Arbeitnehmer seiner Arbeit von zuhause aus nachgeht, dann muss der Arbeitgeber grundsätzlich alle notwendigen Arbeitsmittel zu Verfügung stellen. Geschieht dies nicht, hat der Arbeitnehmer in der Regel einen Anspruch auf Erstattung der Einrichtungskosten, die auch die Stromversorgung implizieren. Da sich die Stromkosten allerdings in der Praxis häufig nicht konkret berechnen lassen ist es ratsam, bereits im Vorfeld konkrete Vereinbarungen über Pauschalen oder Abgeltungen mit dem Arbeitgeber zu treffen.